Drei Mandate. Je eine Entscheidung.
Drei eigenständige Einstiege — keine Abfolge, die jeder Kunde durchlaufen muss.
Jedes Mandat hat einen schriftlich festgelegten Umfang, benannte Entscheidungsrechte, ein Evidenzkriterium und ein ausdrückliches Ende. Keines ist Vorstufe oder Voraussetzung für ein anderes — Sie wählen nach der Entscheidung, die gerade ansteht.
Für alle drei gilt derselbe Mandatsrahmen.
Schriftlicher Umfang
Was dazugehört, was nicht, und welche Evidenz das Mandat abschließt — vereinbart, bevor die Arbeit beginnt.
Entscheidungsrechte
Welche Entscheidungen innerhalb des Mandats bei mir liegen und welche bei Ihnen bleiben. Ausdrücklich benannt, nie unterstellt.
Ein Ende
Jedes Mandat endet an seinem Evidenzkriterium. Es wird beendet, übergeben oder als neue Entscheidung neu beauftragt.

Eine Person trägt die Verantwortung
Es gibt keine Personalreserve und keine Weitergabe an ein Junior-Team. Wer den Umfang des Mandats festlegt, macht die Arbeit und steht dafür ein.
Beginnen Sie mit einem 30-minütigen Eignungsgespräch. Wir sagen Ihnen, welches — falls überhaupt — der richtige nächste Schritt ist.
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