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Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlicht am 20. August 2026 · Zuletzt geprüft am 20. August 2026 · Nächste Prüfung fällig am 20. Februar 2027

Hyperion Consulting ist bestrebt, diese Website für alle nutzbar zu machen, auch für Menschen, die assistive Technologien verwenden. Diese Erklärung ergeht auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), in französisches Recht umgesetzt durch die Verordnung Nr. 2023-859 vom 6. September 2023 und anwendbar seit dem 28. Juni 2025, sowie auf Grundlage von Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005. Sie gilt für hyperion-consulting.io in allen veröffentlichten Sprachen. Hyperion ist eine private Praxis und keine öffentliche Stelle: Die Richtlinie über die Barrierefreiheit öffentlicher Websites ist daher nicht anwendbar, und es wird hier keine Ausnahme auf ihrer Grundlage geltend gemacht.

0. Anwendbare Normen

Diese Website wird an den folgenden Normen gemessen. Das Konformitätsziel ist WCAG 2.2 Stufe AA.

  • WCAG 2.2 Stufe AA (W3C) — das Ziel, nach dem diese Website gebaut und geprüft wird.
  • EN 301 549 (europäische harmonisierte Norm zur Barrierefreiheit), die WCAG einbezieht.
  • RGAA 4.1.2 — die französische Bewertungsmethodik, verwendet als Prüfliste.
  • Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in ihrer Umsetzung in französisches Recht.

1. Konformitätsstatus

Teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA

„Teilweise konform“ bedeutet, dass Teile der Website die Norm noch nicht vollständig erfüllen. Dieser Status beruht auf einer internen Selbstbewertung, gestützt auf automatisierte Tests, beschrieben in Abschnitt 3. Es wurde kein Audit durch Dritte beauftragt, und es wird keines behauptet. Eine manuelle Prüfung mit Screenreadern hat noch nicht stattgefunden. Diese Erklärung benennt daher, was geprüft wurde, wo Mängel bekannt sind und was überhaupt nicht geprüft wurde — statt ein automatisiertes Ergebnis als Konformität auszugeben.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Automatisierte Tests erreichen nur einen Teil der WCAG-Erfolgskriterien — etwa ein Drittel. Ein sauberes automatisiertes Ergebnis ist ein Beleg, kein Beweis. Die bekannten Mängel sind unten aufgeführt. Was nicht aufgeführt ist, wurde nicht zwangsläufig geprüft.

Bekannte Einschränkungen (geprüft und offen)

  • Viele horizontal scrollbare Bereiche — breite Tabellen und Diagramme — lassen sich mit dem Zeigegerät scrollen, aber nicht mit der Tastatur erreichen, besonders auf schmalen Breiten und bei Textzoom (EK 2.1.1). Ein tastaturerreichbarer Scrollbereich wurde eingeführt und wird auf die verbleibenden Fälle angewendet.
  • Texteingaben und ähnliche Bedienelemente haben einen deutlichen Fokusindikator, ihre Ränder und Füllungen ohne Fokus erreichen jedoch nicht das Kontrastverhältnis von 3:1 für Nicht-Text (EK 1.4.11), sodass ein leeres Feld schwerer wahrnehmbar ist als es sein sollte.
  • Das JARVIS-Assistenzpanel streamt seine Antworten in einen Live-Bereich, wodurch ein Screenreader Text beim Eintreffen erneut ansagen kann; sein animiertes Gesicht berücksichtigt die Einstellung für reduzierte Bewegung noch nicht.
  • Einige Oberflächentexte und zugängliche Namen — in der Suche, im Sprachumschalter und in Teilen der Fußzeile — sind in jeder Sprache weiterhin englisch (EK 3.1.2).
  • Die automatisierte Prüfung deckt die englischen Routen und zwei französische Routen ab und blockiert eine Veröffentlichung nur bei schwerwiegenden und kritischen Befunden. Niederländisch, das arabische Rechts-nach-links-Layout und Befunde mittlerer Schwere sind noch nicht Teil dieser Prüfung.
  • Interaktionszustände — geöffnetes mobiles Menü, Suchdialog, Cookie-Einstellungsfeld, Assistenzpanel — sind noch nicht von der automatisierten Prüfung erfasst. Ihr Status ist ungeprüft, nicht als gut bekannt.
  • Reflow wurde bei 375 und 390 CSS-Pixeln geprüft, aber noch nicht bei 320 (EK 1.4.10).

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht anwendbar. Es wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.

Inhalte Dritter außerhalb unserer Kontrolle

  • Das Calendly-Terminwidget auf der Buchungsseite ist eine eingebettete Komponente eines Dritten in einem Iframe. Ihr Inneres ist von unseren automatisierten Prüfungen ausgenommen und wir können es nicht korrigieren. Es lädt nur, wenn Sie es laden, und dieselbe Seite bietet eine einfache E-Mail-Alternative, sodass nichts davon abhängt.
  • Inhalte auf externen Websites, auf die wir verlinken, liegen außerhalb unserer redaktionellen Kontrolle.

2.bis Maßnahmenplan

Die genannten Einschränkungen werden in der folgenden Reihenfolge bearbeitet. Bewusst wird keinem Punkt ein Zieldatum zugeordnet, dessen Termin nicht eingehalten werden könnte; stattdessen trägt diese Erklärung ein festes Prüfdatum (Abschnitt 3), und die Liste wird dann erneut veröffentlicht.

  • 1Den tastaturerreichbaren Scrollbereich auf die verbleibenden Tabellen und Diagramme anwenden.
  • 2Den Kontrast von Rändern und Füllungen der Formularelemente ohne Fokus auf mindestens 3:1 anheben.
  • 3Die automatisierte Prüfung auf Niederländisch, auf das Rechts-nach-links-Layout und auf die geöffneten Zustände von Menü, Suche, Cookie-Panel und Assistenzpanel ausweiten.
  • 4Eine manuelle Prüfung mit Screenreadern unter Windows, macOS und Android durchführen und deren Ergebnisse veröffentlichen — auch dort, wo sie dieser Erklärung widersprechen.
  • 5Die Barrierefreiheitsregeln im Code-Linter wieder aktivieren, damit Regressionen vor der Prüfung auffallen.
  • 6Eine Reflow-Prüfung bei 320 Pixeln in die automatisierte Suite aufnehmen.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. August 2026 durch interne Selbstbewertung erstellt. Woraus diese Bewertung genau bestand: ein automatisiertes axe-core-Audit, über einen Headless-Browser auf rund 150 englischen Routen sowie französischen Routen ausgeführt, in Desktop- und Mobilbreiten, das in der Continuous Integration erneut läuft und eine Veröffentlichung bei jedem schwerwiegenden oder kritischen Befund blockiert; Lighthouse-Audits zur Barrierefreiheit auf der Live-Site; und eine Codeprüfung anhand der Normen aus Abschnitt 0. Automatisierte Werkzeuge erreichen nur einen Teil von WCAG: Dies ist somit der Beleg für das Fehlen einer Fehlerklasse, nicht für Konformität. Es wurde kein Audit durch Dritte beauftragt, und es fand keine Screenreader-Testsitzung statt. Eine frühere Fassung dieser Erklärung beschrieb eine solche Sitzung und nannte die verwendeten assistiven Technologien; das war unzutreffend und wurde entfernt.

Veröffentlicht am 20. August 2026. Zuletzt geprüft am 20. August 2026. Nächste Prüfung spätestens am 20. Februar 2027 oder früher, wenn sich die Website wesentlich ändert.

4. Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie einen Inhalt nicht erreichen oder einen Dienst dieser Website nicht nutzen können, sagen Sie es uns. Wir stellen den Inhalt in anderer Form bereit oder weisen Ihnen eine barrierefreie Alternative, und Ihre Meldung geht auf die Liste in Abschnitt 2.

Kontaktmöglichkeiten

Wir bemühen uns, innerhalb von 2 Werktagen zu antworten.

5. Durchsetzungsverfahren

Nutzen Sie dieses Verfahren, wenn Sie uns einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet haben, der Sie daran hindert, Inhalte zu erreichen oder einen Dienst dieser Website zu nutzen, und Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben.

  1. 1Schreiben Sie eine Nachricht an den Défenseur des droits (französischer Ombudsmann).
  2. 2Wenden Sie sich an die Vertretung des Défenseur des droits in Ihrer Region.
  3. 3Senden Sie einen Brief per Post (kostenfrei, kleben Sie keine Briefmarke auf den Umschlag).

Défenseur des droits

www.defenseurdesdroits.fr

6. Technische Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Von dieser Website verwendete Technologien

HTML5CSSJavaScriptReact / Next.jsWAI-ARIA

Testumgebung

Die obigen Ergebnisse entstanden in der folgenden Umgebung. Sie enthält keine Sitzung mit assistiver Technologie: Die manuelle Prüfung mit Screenreadern steht noch aus und ist Punkt 4 des Maßnahmenplans.

  • axe-core, gesteuert durch Playwright, auf Chromium in Desktop-Breite
  • axe-core, gesteuert durch Playwright, in emulierter Mobilbreite
  • Lighthouse-Audits zur Barrierefreiheit auf der Produktionsseite
  • Noch nicht durchgeführt: jede Sitzung mit NVDA, JAWS, VoiceOver oder TalkBack
Accessibility Declaration | Hyperion Consulting