Zuletzt aktualisiert: 10. April 2026
Hyperion Consulting verpflichtet sich, seine digitalen Dienste für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung wird gemäß (a) Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005, (b) Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und (c) Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act, EAA), in französisches Recht umgesetzt durch die Verordnung Nr. 2023-859 vom 6. September 2023 und anwendbar seit dem 28. Juni 2025, abgegeben. Diese Erklärung gilt für hyperion-consulting.io.
Die Website wird anhand der folgenden harmonisierten Barrierefreiheitsnormen bewertet:
Teilweise konform mit WCAG 2.1 Stufe AA
Die Website hyperion-consulting.io ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Stufe AA, RGAA 4.1.2 und EN 301 549 V3.2.1. 'Teilweise konform' bedeutet, dass einige Teile des Inhalts die Barrierefreiheitsnorm nicht vollständig erfüllen. Eine interne Selbstbewertung wurde durchgeführt; ein externes Audit ist vor Ende des 3. Quartals 2026 geplant.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht zugänglich.
Nicht anwendbar. Es wurden keine Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwands geltend gemacht.
Wir arbeiten aktiv daran, alle Inhalte in vollständige Konformität zu bringen. Unser aktueller Maßnahmenplan lautet:
Diese Erklärung wurde am 10. April 2026 erstellt. Die Bewertung des Konformitätsstatus wurde im Rahmen einer internen Selbstbewertung durch Hyperion Consulting durchgeführt, ergänzt durch automatisierte Tests mittels axe-core und Lighthouse Accessibility Audits.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 10. April 2026 überprüft.
Wenn Sie keinen Zugang zu einem Inhalt oder Dienst haben, können Sie uns kontaktieren, um zu einer barrierefreien Alternative weitergeleitet zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.
Wir verpflichten uns, innerhalb von 2 Werktagen zu antworten.
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden: Sie haben dem Website-Betreiber einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet, der Sie am Zugriff auf einen Inhalt oder Dienst hindert, und haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Die Barrierefreiheitstests wurden mit folgenden Browsern und Hilfstechnologien durchgeführt: