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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen

Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') regeln alle Beratungsleistungen von Hyperion Consulting für Geschäftskunden. Mit der Beauftragung unserer Leistungen akzeptieren Sie diese AGB vollumfänglich.

1. Geltungsbereich & Definitionen

Definitionen

  • 'Anbieter': Hyperion Consulting SASU, eine französische Gesellschaft, eingetragen unter SIRET 948 041 710 00013
  • 'Kunde': Jede juristische Person oder jeder Gewerbetreibende, der die Leistungen von Hyperion Consulting in Anspruch nimmt
  • 'Leistungen': KI-Strategieberatung, Implementierung, Schulung und verwandte professionelle Dienstleistungen
  • 'Angebot': Ein detailliertes Angebot mit Umfang, Liefergegenständen, Zeitrahmen und Preisen
  • 'Auftrag': Das vertragliche Verhältnis, das durch die Annahme eines Angebots entsteht

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich für B2B-Beziehungen zwischen Hyperion Consulting und gewerblichen Kunden. Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung. Diese AGB haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

B2B-Ausschluss — Verbraucher-Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L221-3 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht gemäß Artikeln L221-18 ff. nicht für Verträge zwischen Gewerbetreibenden. Da unsere Dienstleistungen ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) erbracht werden, findet keine Widerrufsfrist Anwendung.

Elektronischer Vertragsabschluss

Gemäß den Artikeln 1366 und 1367 des französischen Zivilgesetzbuchs und den Artikeln 25 ff. des LCEN (Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft, Nr. 2004-575) haben elektronische Signaturen und elektronische Annahmen (einschließlich E-Mail-Bestätigungen) die gleiche rechtliche Gültigkeit wie handschriftliche Unterschriften. Akzeptierte Angebote und unterzeichnete Verträge werden für einen Mindestzeitraum von 10 Jahren elektronisch archiviert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2. Angebotene Leistungen

Hyperion Consulting bietet erstklassige KI-Strategie- und Implementierungsberatung für Unternehmen, die künstliche Intelligenz als Wettbewerbsvorteil nutzen möchten.

Leistungskategorien

KI-Strategie-Sprint

Umfassende Bewertung und Roadmap-Entwicklung für KI-Transformationsinitiativen

Pilot-to-Production Sprint

Hands-on Implementierungsunterstützung für den Übergang von KI-Proofs-of-Concept zu Produktionssystemen

Produktions-KI-Systeme

Architekturprüfung, Optimierung und Governance für unternehmensweite KI-Deployments

KI-Entwicklungsschulung

Schulungsprogramme für Führungskräfte und technische Teams zur KI-Adoption

Leistungsanpassung

Jeder Auftrag wird auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Der genaue Umfang, die Liefergegenstände und der Ansatz werden in individuellen Angeboten definiert.

3. Angebote & Beauftragung

Beauftragungsprozess

  • 1Erstgespräch zum Verständnis der Kundenbedürfnisse und -ziele
  • 2Scoping-Sitzung zur Definition der Auftragsparameter
  • 3Detaillierte Angebotserstellung mit Umfang, Liefergegenständen, Zeitrahmen und Investition
  • 4Kundenprüfung und erforderliche Anpassungen
  • 5Schriftliche Annahme und Auftragsstart

Angebotsgültigkeit

Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Hyperion Consulting das Recht vor, die Bedingungen zu überarbeiten.

Annahme

Aufträge entstehen durch schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden. Die Annahme kann per unterzeichnetem Angebot, E-Mail-Bestätigung oder Bestellung mit Bezug auf das Angebot erfolgen.

Umfangsänderungen

Änderungen am vereinbarten Umfang erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Zusätzliche Arbeiten außerhalb des ursprünglichen Umfangs werden separat angeboten.

4. Preisgestaltung & Zahlung

Preisstruktur

Alle Preise werden in individuellen Angeboten basierend auf dem spezifischen Umfang und der Komplexität jedes Auftrags angegeben. Die Preisgestaltung kann als Festpreis, Zeit- und Materialaufwand oder Retainer-Vereinbarung je nach Auftrag strukturiert sein.

Steuern

Alle Preise verstehen sich netto ohne Steuern. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den französischen und EU-Vorschriften berechnet. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen kann das Reverse-Charge-Verfahren bei gültiger USt-IdNr. Anwendung finden.

Rechnungsstellung

Rechnungen werden gemäß dem im Angebot definierten Zahlungsplan ausgestellt. Typische Vereinbarungen umfassen Vorauszahlungen für erste Phasen, meilensteinbasierte Zahlungen oder monatliche Abrechnung für Retainer-Aufträge.

Zahlungsbedingungen

Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug fallen automatisch Zinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes in Frankreich ab dem Fälligkeitsdatum an
  • Eine pauschale Mahngebühr von 40 € gilt für jede verspätete Zahlung, unbeschadet zusätzlicher Inkassokosten
  • Hyperion Consulting behält sich das Recht vor, Leistungen bis zur Begleichung ausstehender Beträge auszusetzen

5. Leistungserbringung

Methodik

Leistungen werden unter Verwendung unseres proprietären DEPLOY Method™ Frameworks erbracht, angepasst an den jeweiligen Kundenkontext. Unser Ansatz kombiniert strategische Analyse, praktische Umsetzung und Wissenstransfer für nachhaltige Wirkung.

Leistungserbringung

Leistungen können remote, vor Ort beim Kunden oder in einem Hybridformat gemäß Angebot erbracht werden. Reisekosten für Vor-Ort-Arbeit werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht im Festpreis enthalten.

Kundenmitwirkung

Erfolgreiche Leistungserbringung erfordert aktive Kundenbeteiligung. Der Kunde verpflichtet sich, zeitnahen Zugang zu relevanten Mitarbeitern, Systemen, Daten und Einrichtungen zu gewähren. Verzögerungen durch mangelnde Kundenmitwirkung können zu Zeitplananpassungen und zusätzlichen Kosten führen.

Zeitrahmen

Indikative Zeitrahmen werden in Angeboten angegeben. Die tatsächliche Lieferung hängt von der Auftragskomplexität und der Reaktionsfähigkeit des Kunden ab. Hyperion Consulting kommuniziert proaktiv über etwaige Zeitplananpassungen.

6. Liefergegenstände & Abnahme

Lieferformat

Liefergegenstände werden in professionellen Formaten bereitgestellt, die ihrer Art entsprechen: strategische Dokumente im PDF-/Präsentationsformat, technische Spezifikationen in geeigneten Formaten und Schulungsmaterialien im Präsentations- oder Videoformat.

Prüfzeitraum

Nach Lieferung hat der Kunde 10 Werktage Zeit, Liefergegenstände zu prüfen und Feedback zu geben. Angemessene Überarbeitungen innerhalb des ursprünglichen Umfangs sind enthalten. Nach dem Prüfzeitraum gelten Liefergegenstände als abgenommen.

Abnahmekriterien

Liefergegenstände gelten als abgenommen, wenn sie im Wesentlichen den Spezifikationen im Angebot entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die den Nutzen des Liefergegenstands nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Ablehnungsgrund dar.

7. Geistiges Eigentum

Vorbestehendes geistiges Eigentum

Jede Partei behält das Eigentum an ihrem vorbestehenden geistigen Eigentum. Die Methoden, Frameworks (einschließlich DEPLOY Method™), Tools und das Know-how von Hyperion Consulting bleiben das ausschließliche Eigentum von Hyperion Consulting.

Kundenliefergegenstände

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine unbefristete, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der speziell für seinen Auftrag erstellten Liefergegenstände für seine internen Geschäftszwecke. Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht zur Unterlizenzierung oder Kommerzialisierung der Liefergegenstände.

Einschränkungen

  • Liefergegenstände dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weiterverkauft, unterlizenziert oder an Dritte weitergegeben werden
  • Hyperion Consulting darf anonymisierte Erkenntnisse aus Aufträgen zur Verbesserung ihrer Methoden verwenden
  • Hyperion Consulting darf den Kunden als Referenzkunden nennen (ohne vertrauliche Details offenzulegen), sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht

8. Vertraulichkeit

Vertraulichkeitspflichten

Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller nicht-öffentlichen Informationen, die während des Auftrags ausgetauscht werden. Dies umfasst Geschäftsstrategien, technische Spezifikationen, Finanzinformationen und alle anderen sensiblen Daten.

Dauer

Die Vertraulichkeitspflichten bestehen nach Beendigung des Auftrags fort und gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren, es sei denn, die Informationen werden ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt.

Ausnahmen

  • Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind
  • Informationen, die unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden
  • Informationen, die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflichten erhalten wurden
  • Informationen, deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist

9. Gewährleistungen & Zusicherungen

Anbietergewährleistungen

  • Leistungen werden mit professioneller Sorgfalt und Kompetenz gemäß Branchenstandards erbracht
  • Die für Aufträge eingesetzten Mitarbeiter verfügen über entsprechende Qualifikationen und Erfahrung
  • Liefergegenstände sind Originalarbeiten und verletzen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter

Einschränkungen

Beratungsleistungen sind beratender Natur. Obwohl Hyperion Consulting bestrebt ist, wertvolle Erkenntnisse und Empfehlungen zu liefern, liegt die endgültige Entscheidungsfindung und Umsetzungsverantwortung beim Kunden. Eine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse ist nicht impliziert.

Kundenzusicherungen

  • Der Kunde ist befugt, den Auftrag einzugehen und seine Verpflichtungen zu erfüllen
  • Die Hyperion Consulting bereitgestellten Informationen sind nach bestem Wissen des Kunden korrekt und vollständig
  • Der Kunde wird Liefergegenstände und Empfehlungen unter Einhaltung der geltenden Gesetze nutzen

10. Haftung

Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung von Hyperion Consulting für alle Ansprüche aus einem Auftrag ist auf die Gesamtgebühren beschränkt, die der Kunde für diesen spezifischen Auftrag gezahlt hat.

Ausschlüsse

Keine Partei haftet für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Datenverlust oder verpasste Geschäftsmöglichkeiten, unabhängig vom Rechtsgrund.

Ausnahmen

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für: (a) Verstöße gegen Vertraulichkeitspflichten; (b) Verletzung geistiger Eigentumsrechte; (c) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder (d) Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

11. Kündigung

Ordentliche Kündigung

Jede Partei kann einen Auftrag mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung kündigen. Bei Kündigung zahlt der Kunde für alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten.

Kündigung aus wichtigem Grund

  • Wesentlicher Vertragsbruch, der nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird
  • Insolvenz, Konkurs oder Einstellung des Geschäftsbetriebs
  • Nichtzahlung von Rechnungen innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit

Kündigungsfolgen

  • Alle ausstehenden Rechnungen werden sofort fällig
  • Jede Partei gibt vertrauliche Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie
  • Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum und Haftung überdauern die Kündigung

12. Höhere Gewalt

Definition

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Pandemie oder Infrastrukturausfälle.

Pflichten

Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Anstrengungen zur Schadensbegrenzung unternehmen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Auftrag ohne Strafe kündigen.

13. Allgemeine Bestimmungen

Gesamte Vereinbarung

Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Verhandlungen und Vereinbarungen.

Änderungen

Diese AGB können nur durch schriftliche Vereinbarung unterzeichnet von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien geändert werden. Hyperion Consulting kann diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren; die bei Auftragserteilung gültige Version gilt für diesen Auftrag.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB für undurchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

Übertragung

Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer dass Hyperion Consulting im Falle einer Fusion oder Übernahme an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen darf.

Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar.

14. Berufshaftpflichtversicherung

Hyperion Consulting unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Professionnelle), die ihre Beratungstätigkeiten abdeckt.

Insurer:[INSURER_NAME]
Policy No:[POLICY_NUMBER]
Coverage:Berufshaftpflicht aus Beratungsaufträgen, einschließlich Fehler, Auslassungen und beruflicher Fahrlässigkeit.

Ein Versicherungsnachweis ist auf Anfrage erhältlich.

15. Anwendbares Recht & Streitigkeiten

Anwendbares Recht

Diese AGB und alle Aufträge unterliegen französischem Recht ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesen AGB oder damit verbundenen Aufträgen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Nanterre, Frankreich.

B2B-Mediation

Vor Einleitung eines förmlichen Verfahrens verpflichten sich die Parteien, eine Lösung durch Verhandlungen in gutem Glauben für einen Mindestzeitraum von 30 Tagen anzustreben. Scheitern die Verhandlungen, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit vor dem Centre de Médiation et d'Arbitrage de Paris (CMAP) einer Mediation zu unterziehen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

Streitbeilegung

Scheitert die Mediation oder verweigert eine Partei die Mediation, werden Streitigkeiten dem Handelsgericht Nanterre, Frankreich, vorgelegt.

16. Kontaktinformationen

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Besprechung von Auftragsmöglichkeiten:

Mail

126 Avenue du Général Leclerc

92100 Boulogne-Billancourt, France