Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') regeln alle Beratungsleistungen von Hyperion Consulting für Geschäftskunden. Mit der Beauftragung unserer Leistungen akzeptieren Sie diese AGB vollumfänglich.
Diese AGB gelten ausschließlich für B2B-Beziehungen zwischen Hyperion Consulting und gewerblichen Kunden. Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung. Diese AGB haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Gemäß Artikel L221-3 des französischen Verbrauchergesetzbuchs gilt das Widerrufsrecht gemäß Artikeln L221-18 ff. nicht für Verträge zwischen Gewerbetreibenden. Da unsere Dienstleistungen ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) erbracht werden, findet keine Widerrufsfrist Anwendung.
Gemäß den Artikeln 1366 und 1367 des französischen Zivilgesetzbuchs und den Artikeln 25 ff. des LCEN (Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft, Nr. 2004-575) haben elektronische Signaturen und elektronische Annahmen (einschließlich E-Mail-Bestätigungen) die gleiche rechtliche Gültigkeit wie handschriftliche Unterschriften. Akzeptierte Angebote und unterzeichnete Verträge werden für einen Mindestzeitraum von 10 Jahren elektronisch archiviert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Hyperion Consulting bietet erstklassige KI-Strategie- und Implementierungsberatung für Unternehmen, die künstliche Intelligenz als Wettbewerbsvorteil nutzen möchten.
Umfassende Bewertung und Roadmap-Entwicklung für KI-Transformationsinitiativen
Hands-on Implementierungsunterstützung für den Übergang von KI-Proofs-of-Concept zu Produktionssystemen
Architekturprüfung, Optimierung und Governance für unternehmensweite KI-Deployments
Schulungsprogramme für Führungskräfte und technische Teams zur KI-Adoption
Jeder Auftrag wird auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Der genaue Umfang, die Liefergegenstände und der Ansatz werden in individuellen Angeboten definiert.
Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Hyperion Consulting das Recht vor, die Bedingungen zu überarbeiten.
Aufträge entstehen durch schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden. Die Annahme kann per unterzeichnetem Angebot, E-Mail-Bestätigung oder Bestellung mit Bezug auf das Angebot erfolgen.
Änderungen am vereinbarten Umfang erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Zusätzliche Arbeiten außerhalb des ursprünglichen Umfangs werden separat angeboten.
Alle Preise werden in individuellen Angeboten basierend auf dem spezifischen Umfang und der Komplexität jedes Auftrags angegeben. Die Preisgestaltung kann als Festpreis, Zeit- und Materialaufwand oder Retainer-Vereinbarung je nach Auftrag strukturiert sein.
Alle Preise verstehen sich netto ohne Steuern. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den französischen und EU-Vorschriften berechnet. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen kann das Reverse-Charge-Verfahren bei gültiger USt-IdNr. Anwendung finden.
Rechnungen werden gemäß dem im Angebot definierten Zahlungsplan ausgestellt. Typische Vereinbarungen umfassen Vorauszahlungen für erste Phasen, meilensteinbasierte Zahlungen oder monatliche Abrechnung für Retainer-Aufträge.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
Leistungen werden unter Verwendung unseres proprietären DEPLOY Method™ Frameworks erbracht, angepasst an den jeweiligen Kundenkontext. Unser Ansatz kombiniert strategische Analyse, praktische Umsetzung und Wissenstransfer für nachhaltige Wirkung.
Leistungen können remote, vor Ort beim Kunden oder in einem Hybridformat gemäß Angebot erbracht werden. Reisekosten für Vor-Ort-Arbeit werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht im Festpreis enthalten.
Erfolgreiche Leistungserbringung erfordert aktive Kundenbeteiligung. Der Kunde verpflichtet sich, zeitnahen Zugang zu relevanten Mitarbeitern, Systemen, Daten und Einrichtungen zu gewähren. Verzögerungen durch mangelnde Kundenmitwirkung können zu Zeitplananpassungen und zusätzlichen Kosten führen.
Indikative Zeitrahmen werden in Angeboten angegeben. Die tatsächliche Lieferung hängt von der Auftragskomplexität und der Reaktionsfähigkeit des Kunden ab. Hyperion Consulting kommuniziert proaktiv über etwaige Zeitplananpassungen.
Liefergegenstände werden in professionellen Formaten bereitgestellt, die ihrer Art entsprechen: strategische Dokumente im PDF-/Präsentationsformat, technische Spezifikationen in geeigneten Formaten und Schulungsmaterialien im Präsentations- oder Videoformat.
Nach Lieferung hat der Kunde 10 Werktage Zeit, Liefergegenstände zu prüfen und Feedback zu geben. Angemessene Überarbeitungen innerhalb des ursprünglichen Umfangs sind enthalten. Nach dem Prüfzeitraum gelten Liefergegenstände als abgenommen.
Liefergegenstände gelten als abgenommen, wenn sie im Wesentlichen den Spezifikationen im Angebot entsprechen. Geringfügige Abweichungen, die den Nutzen des Liefergegenstands nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Ablehnungsgrund dar.
Jede Partei behält das Eigentum an ihrem vorbestehenden geistigen Eigentum. Die Methoden, Frameworks (einschließlich DEPLOY Method™), Tools und das Know-how von Hyperion Consulting bleiben das ausschließliche Eigentum von Hyperion Consulting.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde eine unbefristete, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der speziell für seinen Auftrag erstellten Liefergegenstände für seine internen Geschäftszwecke. Diese Lizenz beinhaltet nicht das Recht zur Unterlizenzierung oder Kommerzialisierung der Liefergegenstände.
Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller nicht-öffentlichen Informationen, die während des Auftrags ausgetauscht werden. Dies umfasst Geschäftsstrategien, technische Spezifikationen, Finanzinformationen und alle anderen sensiblen Daten.
Die Vertraulichkeitspflichten bestehen nach Beendigung des Auftrags fort und gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren, es sei denn, die Informationen werden ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt.
Beratungsleistungen sind beratender Natur. Obwohl Hyperion Consulting bestrebt ist, wertvolle Erkenntnisse und Empfehlungen zu liefern, liegt die endgültige Entscheidungsfindung und Umsetzungsverantwortung beim Kunden. Eine Garantie für bestimmte Geschäftsergebnisse ist nicht impliziert.
Die Gesamthaftung von Hyperion Consulting für alle Ansprüche aus einem Auftrag ist auf die Gesamtgebühren beschränkt, die der Kunde für diesen spezifischen Auftrag gezahlt hat.
Keine Partei haftet für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Datenverlust oder verpasste Geschäftsmöglichkeiten, unabhängig vom Rechtsgrund.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für: (a) Verstöße gegen Vertraulichkeitspflichten; (b) Verletzung geistiger Eigentumsrechte; (c) grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder (d) Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.
Jede Partei kann einen Auftrag mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung kündigen. Bei Kündigung zahlt der Kunde für alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten.
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Pandemie oder Infrastrukturausfälle.
Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich informieren und angemessene Anstrengungen zur Schadensbegrenzung unternehmen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Auftrag ohne Strafe kündigen.
Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Verhandlungen und Vereinbarungen.
Diese AGB können nur durch schriftliche Vereinbarung unterzeichnet von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien geändert werden. Hyperion Consulting kann diese AGB von Zeit zu Zeit aktualisieren; die bei Auftragserteilung gültige Version gilt für diesen Auftrag.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB für undurchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, außer dass Hyperion Consulting im Falle einer Fusion oder Übernahme an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen darf.
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser AGB stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar.
Hyperion Consulting unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Professionnelle), die ihre Beratungstätigkeiten abdeckt.
Ein Versicherungsnachweis ist auf Anfrage erhältlich.
Diese AGB und alle Aufträge unterliegen französischem Recht ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen.
Alle Streitigkeiten aus diesen AGB oder damit verbundenen Aufträgen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Nanterre, Frankreich.
Vor Einleitung eines förmlichen Verfahrens verpflichten sich die Parteien, eine Lösung durch Verhandlungen in gutem Glauben für einen Mindestzeitraum von 30 Tagen anzustreben. Scheitern die Verhandlungen, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit vor dem Centre de Médiation et d'Arbitrage de Paris (CMAP) einer Mediation zu unterziehen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.
Scheitert die Mediation oder verweigert eine Partei die Mediation, werden Streitigkeiten dem Handelsgericht Nanterre, Frankreich, vorgelegt.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Besprechung von Auftragsmöglichkeiten:
126 Avenue du Général Leclerc
92100 Boulogne-Billancourt, France